Das neue „Heizungsgesetz“ wurde verabschiedet!

 

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie das „Heizungsgesetz“ offiziell heißt, in Kraft. Dieses sieht vor, dass bei möglichst jedem Heizungsaustausch mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

 Vorgaben für Neubaugebiete

In ausgewiesenen Neubaugebieten müssen neu installierte Heizungen ab dem 1. Januar 2024 den Wärmebedarf mindestens zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken. Wärmepumpen sind eine Option, aber nicht vorgeschrieben. Das Gesetz ist technologieoffen.

Vorgaben für Bestandsgebäude

Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden dürfen, unabhängig von ihrem Anteil an Erneuerbaren Energien, bis zum Ende des Jahres 2044 weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind erlaubt.

Sollte ein vollständiger Austausch einer Heizungsanlage, wie zum Beispiel eines Gas-Brennwertgerätes, erforderlich sein, so kann dieser problemlos bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist bei einem solchen Heizungsaustausch eine Beratung durch einen Fachmann erforderlich, sofern kein kommunaler Wärmeplan vorliegt.

Kommunale Wärmeplanung

Die Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien für Neubauten außerhalb von ausgewiesenen Neubaugebieten und Bestandsgebäuden sind mit der Kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Hierzu muss noch das Wärmeplanungsgesetz für Kommunen (WPG) verabschiedet werden, das zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Heizungsförderung

Zur Unterstützung von Hauseigentümern bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlagen sind umfangreiche Fördermaßnahmen vorgesehen. Die genauen Einzelheiten dieser Fördermaßnahmen werden in den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt, die derzeit noch in der Verabschiedungsphase sind. Die neuen Förderrichtlinien sollen ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei den Anforderungen rund um das Gebäudeenergiegesetz und bieten die passenden Lösungen.

Hermann Schulten GmbH
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